53610 Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann am Jahresende 2020

Seit Anfang 2020 ist in Deutschland eine Ausbildung im neuen Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns möglich. Nun liegen erstmals Ausbildungszahlen vor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren zum Jahresende 2020 insgesamt 53 610 Frauen und Männer in der Ausbildung zu diesem neuen Beruf, mit dessen Einführung unter anderem die Arbeit in der Pflege attraktiver gemacht und so dem Fachkräftemangel in der Pflege begegnet werden soll.

Seit 2020 sind Ausbildungen nach dem Pflegeberufereformgesetz möglich

In der neuen Ausbildung, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, werden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Der Wechsel zwischen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll erleichtert und den Pflegefachkräften ein breiteres Tätigkeitsfeld eröffnet werden. Im Gegensatz zu den Vorläuferausbildungen erhalten Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann eine Ausbildungsvergütung.

17 % der neuen Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter

Nicht nur junge Menschen wählen eine Ausbildung in der Pflege: 6 % beziehungsweise 3 582 Auszubildende zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann waren bei Ausbildungsbeginn bereits 40 Jahre oder älter, weitere 11 % beziehungsweise 5 910 waren zwischen 30 und 39 Jahre alt. Das Durchschnittsalter (Median) bei Ausbildungsbeginn lag bei 20 Jahren. Ebenso wie die Vorläuferausbildungen wählen vor allem Frauen die neue Ausbildung: Gut drei Viertel der Auszubildenden (76 % beziehungsweise 40 602) im neuen Berufsbild waren Frauen.

Eine von 100 Ausbildungen findet in Teilzeit statt

Nach dem Pflegeberufegesetz können Auszubildende zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann ihre Berufsausbildung auch in Teilzeit absolvieren. Dies soll einerseits Personen mit familiären Verpflichtungen die Ausbildung erleichtern, andererseits sollen berufsbegleitende Ausbildungen unterstützt werden, etwa die Weiterqualifizierung vom Pflegehelferberuf zur Pflegefachkraft. Im ersten Ausbildungsjahr haben 507 Auszubildende (1 %) die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung genutzt.

6,4 % gelöste Verträge bis zum Stichtag 31.12.2020

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 57 294 Ausbildungsverträge abgeschlossen. 3 681 Verträge (6,4 %) wurden bis zum Jahresende bereits wieder gelöst. Dies bedeutet nicht, dass die betreffenden Personen ihre Ausbildung abgebrochen haben: Ein Teil der vorzeitigen Vertragslösungen mündet in einen neuen Vertrag bei einem anderen Ausbildungsbetrieb.

Weitere Informationen:

Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Informationen zum Beruf „Pflegefachmann/-frau“ sind im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit verfügbar.

Weitere Ergebnisse zur Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de im Themenbereich –> Gesellschaft und Umwelt –> Bildung, Forschung, Kultur –> Berufliche Bildung verfügbar.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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